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AGB

Tinbot Technology GmbH
Edisonstraße 7
63477 Maintal

+49 6181 6688177
info@tinbot-tech.de

§ 1 Allgemeines

Allen Vereinbarungen, Angeboten, Aufträgen, Lieferungen und sonstigen Geschäftsvorgängen liegen durchgehend unsere AGB zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bestimmungen müssen schriftlich bestätigt werden. Soweit nichts besonderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Folgenden wird die Firma Tinbot Technology GmbH, Edisonstraße 7​, 63477 Maintal, Deutschland als "Lieferant", der jeweilige Geschäftspartner als "Händler" bezeichnet.

§ 2 Angebot

Die Angebote sind freibleibend. Der Lieferant behält sich Eigentums- und Urheberrecht vor. Sämtliche Preise verstehen sich in EURO mit Mehrwertsteuer ausschließlich Versand- und Versicherungskosten und einschließlich normaler Verpackung.

§ 3 Lieferung

1. Lieferfristen sind unverbindlich, Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart.

2. Wird die Ware auf Wunsch des Händlers diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an den externen Versandbeauftragten des Lieferanten, Spedition jedoch mit Verlassen des Lagers, die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Händler unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.

3. Bei späteren Änderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich diese angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden.

4. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Abnehmer über.

5. Bei Lieferungserschwerungen, die durch unvorhergesehene Schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Krieg, Streiks, Transportschwierigkeiten und behördlichen Maßnahmen, sowie jede Art von höherer Gewalt entstanden sind, verlängert sich entsprechend die Lieferzeit ohne Anspruch auf Schadensersatz und ist der Lieferant berechtigt, die Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben.

§ 4 Preise - Zahlung – Kreditgewährung

1. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen (Tagespreis) berechnet. Die berechneten Preise verstehen sich in EURO mit Mehrwertsteuer ab Lager einschließlich normaler Verpackung.

2. Sämtliche Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, es wird eine davon abweichende schriftliche Vereinbarung im Kaufvertrag getroffen. Zahlungen werden zuerst auf Spesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital verrechnet.

3. Der Vertrag gilt erst dann als erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen bezahlt ist.

4. Bei der Verzögerung der Zahlung durch den Händler werden Verzugszinsen in Höhe von 8 (acht) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank verrechnet. Dabei ist der Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend. Weiters wird die Bezahlung sämtlicher Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, soweit sie der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen, vereinbart. Der Händler ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Der Lieferant behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Händler bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung des Lieferants. Bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferant gegenüber dem Händler zustehenden Ansprüche ist Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der gelieferten Waren untersagt.

§ 6 Garantie

1. Die Garantie beginnt mit der Abnahme der Ware bei Endkunden mit unterzeichneter Garantiekarte und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Sie gilt europaweit. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht (Mängelhaftung) wird durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantie umfasst die Übernahme aller Reparatur- und Versandkosten bei Defekten, die im Garantiezeitraum auftreten, und die nicht auf Verschleiß, normalem Verbrauch oder unsachgemäßer Handhabung beruhen. Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Garantiegeber. Nach Einsendung des Produktes und Vorlage des Kaufbeleges wird das Produkt dann kostenlos repariert oder durch ein gleichwertiges Produkt ausgetauscht.

2. Die Feststellung der Mängel muss dem Lieferanten binnen fü 24 Stunden durch schriftliche Mitteilung des Händlers unter Mitübersendung sämtlicher, für eine Beurteilung des jeweils geltend gemachten Mangels erforderlicher Unterlagen ermöglicht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als mangelfrei angenommen. Die Ansprüche aus Mängeln verjähren in allen Fällen entsprechend der gesetzlichen Regelung. Versteckte Mängel müssen sofort nach Entdeckung geltend gemacht werden.

3. Lieferschäden werden nur dann akzeptiert, wenn diese auf den Frachtpapieren der Spedition angegeben wurden.

4. Grundsätzlich werden Schadenersatzansprüche auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

5. Ansprüche auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn sind stets ausgeschlossen. Bei berechtigten Ansprüchen bleibt es dem Lieferant überlassen, entweder kostenlosen Ersatz zu liefern oder den Wert in Ware bzw. einen Teilwert gutzuschreiben. Nimmt der Händler Änderungen oder Reparaturen an der bemängelten Ware eigenmächtig vor, so ist der Lieferant von jeder Gewährleistungsverpflichtung befreit.

§ 7 Rücktritt

1. Eine Auftragsstornierung kann der Händler bis zu fünf Werktage nach Auftragserteilung, aber in jedem Fall vor der Auslieferung, in schriftlicher Form anmelden.

2. Die Rücknahme von verkaufter Ware ist grungsätzlich ausgeschlossen. In Einzelfällen kann als Ausnahme nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung die Zurücknahme von Waren vereinbart werden. Vorraussetzung für die Annahme von Retouren ist, dass die Originalverpackung vollständig und unbeschädigt ist. Die Anlieferung der zurückgenommenen Waren erfolgt auf Kosten und Risiko des Händlers. Zurückgenommene Ware darf nicht mit Preisschildern oder anderen Etiketten oder Beschriftungen des Händlers versehen sein.

3. Bei Retouren behält sich der Lieferant die Berechnung von Bearbeitungsgebühren vor, mindestens in Höhe von 10 % des berechneten Preises. Sollte das Rechnungsdatum für die zurückgegebenen Waren länger als zwei Monate zurückliegen, werden die derzeit gültigen Preise abzüglich mindestens 25 % gutgeschrieben.

4. Auf besonderen Wunsch beschaffte Waren sind grundsätzlich von Rücknahmen ausgeschlossen.

§ 8 Datenschutz

1. Die Daten des Händlers oder des Gewerbetreibenden werden nach den Bestimmungen des Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet. Hiernach ist der Lieferant berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Vertragsabwicklung (Bestandsdaten), zur Leistungserbringung (Nutzungsdaten) oder Abrechnung (Abrechnungsdaten) erforderlich ist.

2. Eine Nutzung der Webseite erfolgt mit dem Einsatz von Cookies. Voraussetzung ist, dass der Händler die Cookies in den Browsereinstellungen aktiviert haben. In dem Cookie werden ein zufällig generierter Session-Code und gegebenenfalls die Kunden-ID gespeichert. Damit ist es möglich, der Händler als registrierter Kunde zu erkennen.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Tinbot Technology GmbH. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen oder seine Wirksamkeit ist ausschließlich das am Sitz von Tinbot Technology GmbH sachlich zuständige Gericht zuständig.

2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Händler seinen Sitz in einem anderen Land, welches das UN- Kaufrecht ratifiziert hat, so kommt UN-Kaufrecht zur Anwendung. (Das Vertragsverhältnis unterliegt Deutschem Recht, mit Ausnahme des einheitlichen UN Kaufrechts.)

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Klausel gilt die gesetzliche Regelung.

Stand 03.2019

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